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   SG Lübeck, 23.03.2006 - S 14 RA 174/04   

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https://dejure.org/2006,19106
SG Lübeck, 23.03.2006 - S 14 RA 174/04 (https://dejure.org/2006,19106)
SG Lübeck, Entscheidung vom 23.03.2006 - S 14 RA 174/04 (https://dejure.org/2006,19106)
SG Lübeck, Entscheidung vom 23. März 2006 - S 14 RA 174/04 (https://dejure.org/2006,19106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Anspruch auf Erteilung einer fiktiven Versorgungszusage; Unterbrechung des Sozialpflichtversicherungsverhältnisses gemäß § 4 S. 1 SVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2006 - S 14 RA 174/04
    Diese Stichtagsregelung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht (vgl. BVerfG 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, SozR 4-8560 § 22 Nr. 1).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2006 - S 14 RA 174/04
    Die Klägerin hatte auch nach dem am 1. August 1991 gültigen Bundesrecht auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen tatsächlichen Umstände aus bundesrechtlicher Sicht keinen Anspruch auf Erteilung einer fiktiven Versorgungszusage im Sinne der vom BSG vorgenommenen erweiternden verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG (vgl. BSG 9. April 2002, B 4 RA 31/01 R, SozR 3-8570 § 1 Nr. 2).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2006 - S 14 RA 174/04
    Nachdem nach der Rechtsprechung des BSG ausschließlich an die relevanten Fakten anzuknüpfen ist, dass heißt an die Texte der Versorgungsordnungen und die Durchführungsbestimmungen, ist eine Auslegung oder Erweiterung dieser Texte unzulässig (vgl. BSG 9. April 2002, B 4 RA 41/01 R).
  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 40/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2006 - S 14 RA 174/04
    Die vom BSG entwickelten Grundsätze zu den Voraussetzungen eines solchen fiktiven Anspruchs sind allerdings nur anwendbar, wenn diese im Einzelfall am 30. Juni 1990 gegeben waren (vgl. BSG 26. Oktober 2004, B 4 RA 40/04 R, SozR 4-8570 § 1 Nr. 7).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 31/03 R

    Zugehörigkeitszeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2006 - S 14 RA 174/04
    Ein derartiger (fiktiver) bundesrechtlicher Anspruch auf Erteilung einer Zusage im Bereich der AVItech hängt gemäß § 1 VO AVItech in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der 2. DB von den folgenden Voraussetzungen ab: 1. der Berechtigung, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen - persönliche Voraussetzung - und 2. der Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit - sachliche Voraussetzung -, und zwar 3. in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs. 1 der 2. DB) oder in einem durch § 1 Abs. 2 der 2. DB gleichgestellten Betrieb - betriebliche Voraussetzung - (vgl. BSG 31. März 2004, B 4 RA 31/03 R, v. in juris).
  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 3/05 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus SG Lübeck, 23.03.2006 - S 14 RA 174/04
    Maßstab für die Frage, ob die sachliche Voraussetzung der VO AVItech auch vorliegt, wenn am 30. Juni 1990 das Arbeitsverhältnis zwar fortbesteht, eine Arbeit aber nicht verrichtet wird, sind die zu Bundesrecht gewordenen, am 1. August 1991 geltenden leistungsrechtlichen Regelungen der Versorgungssysteme und die sonstigen zu Bundesrecht gewordenen abstrakten-generellen Regelungen, die von den zuständigen Rechtssetzungsorganen der DDR in der vorgesehenen Form getroffen worden sind, wobei für das Sprachverständnis dieser Texte auf den staatlichen Sprachgebrauch der DDR am 30. Juni 1990 abzustellen ist (vgl. BSG 13. Dezember 2005, B 4 RA 3/05 R, v. in juris).
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